Rechtliche Grundlage

Der Beruf des Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin ist in Österreich im Psychotherapiegesetz genau beschrieben und unterliegt Bestimmungen, welche unter anderem die Ausbildung und die Berufspflichten von Therapeuten und Therapeutinnen umfassen. Zwei wesentliche sollen hier Erwähnung finden.

Das Führen der Bezeichnung Psychotherapeut / Psychotherapeutin:

Die Ausübung des Berufes und das Führen der Bezeichnung Psychotherapeut / Psychotherapeutin ist von verschiedenen Bedingungen abhängig, wobei das wesentlichste Kriterium vom §11.5. beschrieben wird: „...zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie ist berechtigt, wer in die Psychotherapeutenliste nach Anhörung des Psychotherapiebeirates eingetragen worden ist.“

Verschwiegenheitspflicht (§15):

„Der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin sowie seine / ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“