Beratung nach § 95 (1a) AußStrG

Ein Dekret des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bescheinigt mir die Eignung für die Beratung von Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder. Eine Bestätigung über diese Beratung ist bei der Scheidung vorzulegen.